Das Bundesverfassungsgericht hat mit Pressemitteilung Nr. 105/2020 vom 15. Dezember 2020 seinen Beschluss vom 12. November 2020 (Aktenzeichen 2 BvR 1616/1) zum standardisierten Messverfahren bei Geschwindigkeitsverstößen veröffentlicht. Damit ist die bisherige Rechtsprechung der Fachgerichte überholt. Wir verweisen auf die folgende Aktualisierung in der Loseblattsammlung "Kommunale Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachung" des inreo-Verlags.